Stahlwandbecken mit 1,50m Höhe müssen aus Stabilitätsgründen zwingend zu mindestens 1/3 in den Boden versenkt werden.
Becken mit 1,50 Höhe 1/3 im Boden versenkt werdem Drucken
Geändert am: Mi, 15 Okt, 2025 um 12:51 NACHMITTAGS
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